Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 C 10.1168 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Der Umstand, dass das Begehren vor dem Abschluss des Prozesskostenhilfeverfahrens und vor der Klageerhebung erfüllt worden ist, begründet auch dann keine Ausnahme von dem Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren ist, wenn ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren bei Erfüllung des Begehrens vor dem Abschluss des Prozesskostenhilfeverfahrens und vor der Klageerhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren bei Erfüllung des Begehrens vor dem Abschluss des Prozesskostenhilfeverfahrens und vor der Klageerhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 21.04.2010 - W 7 K 09.725
- VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 C 10.1168
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 C 10.1168
Vor diesem Hintergrund sind Abweichungen von diesem Grundsatz (vgl. BGH vom 8.6.2004 BGHZ 159, 263 Juris-RdNr. 5 "... im allgemeinen...") geboten, wenn es im Prozesskostenhilfeverfahren ausnahmsweise zu Festlegungen kommt, die die spätere Entscheidung über den Streitgegenstand präjudizieren (…nicht aber bereits dann, wenn das Prozesskostenhilfeverfahren "dem Hauptsacheverfahren nahe kommt", vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. 2010, RdNr. Rn. 35 zu § 114 mit Rechtsprechungsnachweisen).Hinsichtlich der Kosten eines Vergleichs, der im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO geschlossen wird, liegen die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme vor, weil der Vergleich die Sache selbst bindend regelt und deshalb die Erforderlichkeit anwaltlicher Beratung hierbei nicht in Abrede gestellt werden kann (BGH vom 8.6.2004 a.a.O.).
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 C 10.1168
Es besteht auch kein Anlass, von dem Grundsatz abzuweichen, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann (zu diesem Grundsatz vgl. BGH vom 30.5.1984 BGHZ 91, 311; BVerwG vom 22.8.1990 Buchholz 310 Nr. 21 zu § 166 VwGO; Entscheidung des Senats vom 2.12.2009 Az. 19 C 09.2676), obwohl die im Sinne des § 115 ZPO bedürftige Beschwerdeführerin - deren Begehren möglicherweise hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hat - mit der Vergütung des Prozessbevollmächtigten für das Prozesskostenhilfeverfahren belastet bleibt.Rechtskundige Entgegnungen, die aufgrund einer gegnerischen Äußerung erforderlich sind, können im späteren Klageverfahren abgegeben werden (sinngemäß ebenso BGH vom 30.5.1984 a.a.O. Nr. 11.4. der Gründe).
- OLG Bamberg, 26.02.2005 - 4 W 1/05
Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für PKH-Prüfungsverfahren bei Ablehnung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 C 10.1168
Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. Februar 2005 (NJW-RR 2005, 652 betreffend ein Prozesskostenhilfeverfahren, in dem mehrere medizinische Gutachten zur Frage eines ärztlichen Kunstfehlers eingeholt worden sind) zufolge ist Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren auch dann zu bewilligen, wenn in diesem Verfahren - seinem eigentlichen Zweck zuwider - bereits schwierige Rechts- oder Tatfragen abschließend beantwortet werden.